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Otodolor®-Ohrentropfen werden zur Abschwellung und Schmerzlinderung bei Erkrankungen des äußeren Gehörgangs wie z.B. Reizung und Rötung oder ekzematösen Verkrustungen angewendet.
Otodolor ist ein homöopathisches Arzneimittel.
Die Homöopathie versteht sich als Regulationstherapie bei akuten und chronischen
Krankheiten.
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab.
Dazu gehören:
zur Abschwellung und Schmerzlinderung bei Erkrankungen des äußeren Gehörgangs wie
z.B.: Reizung und Rötung und ekzematöse Verkrustung.
Die Anwendung dieses homöopathischen Arzneimittels in den genannten Anwendungsgebieten beruht ausschließlich auf homöopathischer Erfahrung.
Bei schweren Formen dieser Erkrankung ist eine klinisch belegte Therapie angezeigt.
Otodolor darf nicht angewendet werden, bei einer Trommelfellverletzung.
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie Otodolor anwenden.
Bei jeder Ohrenerkrankung hat baldmöglichst eine Untersuchung durch den Arzt zu erfolgen.
Otodolor darf nicht länger als 14 Tage angewendet werden.
Bei Anwendung homöopathischer Arzneimittel können sich die vorhandenen Beschwerden
vorübergehend verschlimmern (Erstreaktion). Solche Reaktionen sind zumeist harmlos.
Sollten sich die Beschwerden nicht bessern, dann ist das Arzneimittel abzusetzen. Nach
Abklingen der Erstreaktion kann das Arzneimittel wieder angewendet werden. Bei
neuerlicher Verstärkung der Beschwerden ist das Mittel abzusetzen.
Jede längere Behandlung mit einem homöopathischen Arzneimittel sollte von einem
homöopathisch erfahrenen Arzt kontrolliert werden, da bei nicht indizierter Anwendung
unerwünschte Arzneimittelprüfsymptome (neue Symptome) auftreten können.
Anwendung von Otodolor zusammen mit anderen Arzneimitteln
Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen /
anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen / angewendet haben oder
beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen / anzuwenden.
Bisher sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt geworden.
Anwendung von Otodolor zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende
Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst
werden.
Otodolor enthält Alkohol.
Dieser kann im Gehörgang leichtes Brennen und Kältegefühl hervorrufen.
WELCHE NEBENWIRKUNGEN SIND MÖGLICH?
Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht
bei jedem auftreten müssen.
Bisher sind bei der Anwendung von Otodolor keine Nebenwirkungen bekannt geworden.
Gebrauchsinformation, Anwendung und Dosierung
Die empfohlene Dosis beträgt:
Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 6 Jahren:
alle 2 bis 4 Stunden ca. 3 – 5 Tropfen in das Ohr eintropfen.
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Zum Eintropfen in das Ohr
Otodolor darf nicht länger als 14 Tage angewendet werden.
Wenn Sie sich nach 7 Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an
Ihren Arzt.
Wenn Sie eine größere Menge von Otodolor angewendet haben, als Sie sollten,
Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.
Wenn Sie die Anwendung von Otodolor vergessen haben.
Wenden Sie nicht die doppelte Menge an, wenn Sie die vorherige Anwendung vergessen
haben.
Lagerung / Aufbewahrung
Nach Erstentnahme nicht über 25°C lagern.
In der Originalverpackung aufbewahren.
Bewahren Sie dieses Arzneimittel für Kinder unzugänglich auf.
Sie dürfen das Arzneimittel nach dem auf dem Umkarton und dem Etikett nach „Verw. bis:“
angegebenen Verfalldatum nicht mehr verwenden. Das Verfalldatum bezieht sich auf den
letzten Tag des angegebenen Monats.
Der Inhalt des Tropfbehältnisses darf nur bis zu 4 Wochen nach Erstentnahme angewendet
werden.
Entsorgen Sie dieses Arzneimittel nicht im Abwasser oder Haushaltsabfall. Fragen Sie Ihren
Apotheker wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr verwenden. Sie
tragen damit zum Schutz der Umwelt bei.
Inhaltsstoffe
Die Wirkstoffe in 10 g Lösung sind:
Capsicum annuum Dil. D4 1 g,
Matricaria recutita Dil. D4 1 g,
Pulsatilla pratensis Dil. D4 1 g,
Acidum silicicum Dil. D12 1 g,
Acidum boricum Dil. D4 1 g
Die sonstigen Bestandteile sind:
Glycerol 85%,
Ethanol (Alkoholgehalt 35 Gew.-%),
Lactose-Monohydrat (in Spuren)
1 g = 1,05 ml = 40 Tropfen
Allergie
Otodolor darf nicht angewendet werden, wenn Sie allergisch gegen Capsicum annuum, Matricaria recutita, Pulsatilla pratensis,
Acidum silicicum, Acidum boricum oder einen der in "Inhaltsstoffe" genannten sonstigen
Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
Verkehr
Otodolor hat keinen oder einen zu vernachlässigenden Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit
und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
Schwangerschaft / Stillzeit
Wenn Sie schwanger sind oder stillen oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder
beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels
Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
Es liegen keine Hinweise für ein besonderes Risiko für die Anwendung während der
Schwangerschaft und Stillzeit vor.
Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit einem Arzt.
Kinder
Die Anwendung von Otodolor bei Kindern unter 6 Jahren wird nicht empfohlen, da keine
ausreichenden Daten vorliegen.
Sonstiges
Wie Otodolor aussieht und Inhalt der Packung
Otodolor ist eine farblose, klare Lösung und in Braunglasflaschen mit Verschluss und Tropfer
aus Kunststoff erhältlich.
Packungsgröße: 10 ml
Zulassungsinhaber und Hersteller
Dr. A. & L. Schmidgall GmbH & Co KG
Wolfganggasse 45-47
1121 Wien
Tel.-Nr.: +43 (1) 81158
Fax-Nr.: +43 (1) 811 587
e-mail: office@schmidgall.at